Am 7. Februar 2023 fand in der Gedenkstätte Kalkriese in Bramsche ein Fachgespräch zum Thema: Aviäre Influenza: Impfen – Problem gelöst? 

Wer das bisher geglaubt hatte, wurde während dieser Veranstaltung nachdrücklich eines besseren belehrt, aber dazu im Laufe dieses Berichtes mehr. Die etwa 160 Gäste in Präsenz und weitere 150 online wurden zu Beginn begrüßt von Prof. Dr. Nicole Kemper von der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die auch für die Forschungsgemeinschaft WING (Wissenschaft und Innovation für nachhaltige Geflügelwirtschaft) arbeitet und von Prof. Dr. Robby Anderson, der für die Hochschule Osnabrück und die StanGe (Studienschwerpunkt angewandte Geflügelwissenschaften) arbeitet.

Vortragend waren der Vorsitzende des Verbandes der Wirtschaftsgeflügelzüchter, Friedrich Otto Ripke, Frau Dr. Gerdes von der Viehseuchenkasse, Herr Harder vom Friedrich Löffler Institut auf der Insel Riems, Herr Rassow und Herr Span vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Frau Storck vom Moorgut Kartzfehn, Herr Voss von der Fa. Lohmann, Cuxhaven, Herr Oberländer von der Fa. MSD-Intervet und Frau Rautenschlein von der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Außerdem waren anwesend etlichen Geflügelhalter und Produzenten div. Mitarbeiter großer Aufzucht- und Vermehrungsbetriebe und Schlachtereien, fast alle Tierartzneimittelhersteller bzw. Impfstoffhersteller/entwickler, sowie etliche Amtstierärzte und Geflügelhalter vor allem Gänsehalter und Betriebsleiter großer Betriebe. Auch eine leitende Mitarbeiterin des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Unsere Organisation wurde vertreten von 3 Vorstandsmitgliedern des LV Weser Ems, dem Vorsitzenden des SV der Gänsezüchter und einem Vorstandsmitglied des LV Hannover. 

Den Reigen der Vortragenden eröffnete F. O. Ripke von den Wirtschaftsgeflügelzüchtern. Er forderte, dass die Impfung aller in Frage kommenden Tiere oberste Priorität haben müsse, denn die Keulung von 38 Mio Tieren in 2022 innerhalb der EU sei nicht hinnehmbar und auch finanziell auf Dauer nicht tragbar. Die Geflügelwirtschaft würde in Zukunft mehr Druck versuchen auszuüben, damit man hier weiterkomme. Die größte Gefahr sei aber nach wie vor die Wildvogelpopulation. 

Frau Dr. Gerdes von der Tierseuchenkasse erklärte, dass 50 % der Ausbrüche in Putenställen zu beklagen seien. Die Viehseuchenkasse habe im vergangenen Jahr 73 Mio Euro für Keulung, Entsorgung und Stallreinigung ausgeben müssen und dazu noch 25 Mio für gekeulte Tiere und 18 Mio für die Tötungsvorgänge, wozu noch ca 500 000 Euro für das Tötungsgas gerechnet werden müssen. Aus diesen Gründen müssen die Beiträge für die Puterhähne von 0,50 auf 1,80 Euro erhöht werden um die Kasse nicht in den Ruin zu treiben. 55 % der Kosten in Niedersachsen entstehen in den Landkreisen Bösel/Cloppenburg/Garrel. 40 % der Mitgliedsbetriebe in Niedersachsen verursachen 98 % der Kosten, die der Viehseuchenkasse durch die Vogelgrippe entstehen.

Herr T. Harder vom Friedrich Löffler Institut berichtete, dass der Virus inzwischen sehr schnell veränderbar ist, außerdem hat sich das Zugverhalten der Wildvögel in den letzten Jahren stark verändert. Vor Jahren fand der Vogelzug nur in den Monaten von Oktober bis März statt, wogegen die Wildvögel inzwischen während des ganzen Jahres fliegen,   das bedeutet, dass sie auch während des ganzen Jahres den Vogelgrippevirus über Europa verbreiten. Das kann dazu führen, dass bei einem massiven Massenbefall einzelne Arten für immer ausgelöscht werden können – nicht nur in der Rassegeflügel- sondern auch in der Wirtschaftsgeflügelzucht. 

Vom 01.01. bis 06.02.2023 wurden in Deutschland 19 HPAI-Ausbrüche bei Geflügel einschließlich nicht gewerblicher Geflügel-Haltungen gemeldet. Neben kleineren Mischhaltungen war auch ein Mastentenbetrieb mit 70.000 Tieren in Bayern betroffen.  

Geringpathogene Aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (Hochpathogene Aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt und die auch auf andere Tierarten, die nicht zur Gattung des Geflügels zählen, übertragen werden können. In Spanien wurden im vergangenen Jahr 50 000 Nerze einer Farm getötet, weil auch in dieser Farm die Vogelgrippe diagnostiziert wurde. In Dänemark wurden in den letzten Jahren fast alle Nerze, die in dem Land in kleinen und großen Farmen in Massen gehalten wurden aus diesem Grunde getötet. 

Er erläuterte, dass es derzeit in Europa keinen genehmigten Impfstoff gibt, weil es extrem schwierig ist, diesen herzustellen. Außerdem mutiert der Virus ständig, so dass Wirkstoffe, die heute zugelassen werden könnten, morgen schon nicht mehr wirksam sind, so dass auch geimpfte Bestände anfällig sein können. In anderen Ländern gibt es zugelassene Impfstoffe, die in dieses Muster passen, daher auch die Informationen, dass in Frankreich und Belgien in diesem Jahr geimpft werden soll. Es ist an der Industrie, moderne, für alle Mutationen wirksame Impfstoffe zu entwickeln und deren Zulassung voran zu bringen. Herr Harder schloss mit dem Satz: “Kenne deinen Gegner und wisse wofür du kämpfst bzw. impfst“. 

Impfstoff ist vorhanden, die praktische Umsetzung scheitert aber an den Handelsbeschränkungen. Mit diesen Worten beginnt Frau Dr. Barbara Storck ihren Vortrag über die Erfahrungen, die das Moorgut Kartsfehn mit der Vogelgrippe gemacht hat. Das Moorgut Kartzfehn ist der größte Putenvermehrungsbetrieb in Europa und erbrütet jährlich etwa 20 Mio. Putenküken. Wenn in einem solchen Betrieb die Vogelgrippe ausbricht, gibt es in Europa ein Jahr lang kaum Putenfleisch auf dem Markt. Als einzige Möglichkeit, sich vor der Krankheit zu schützen, sieht sie im Augenblick Biomaßnahmen in großer Ausdehnung. Aus vom Moorgut belieferten Außenställen berichtet sie, dass das Durchschnittsalter der betroffenen Tiere 16 Wochen beträgt und 81,5 % der betroffenen Ställe als Außenställe betrieben werden. Aus dieser Erkenntnis sammelt sie die Feststellung, dass eine Impfung unerlässlich sind. 

Übrigens: Fast alle Geflügelställe, die von Mitgliedern des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter betrieben werden sind Außenställe, wenn auch mit deutlich geringeren Tierzahlen als bei den Putenmästern. 

Mit den Worten: „Wir müssen schnell sein bei der Erkennung und Abarbeitung der infizierten Ställe/Betriebe. Auf meine Frage nach der Übertragbarkeit der Vogelgrippe durch/auf Tauben antwortete sie: „Es ist im Moment sicher, dass Tauben nicht Überträger der Vogelgrippe sein können“. 

Über die Gesetzeslage in der EU hinsichtlich der Bekämpfung der Vogelgrippe berichteten uns Herr R. Span und Herr Rassow vom Bundesministerium für Landwirtschaft. Noch im Februar soll eine EU Verordnung zu diesem Thema neu veröffentlicht werden, die dann 20 Tage später gültig wird. Jetzt aber steht schon fest, dass die Landkreise letztendlich die Endscheider darüber sind, ob eine Impfung durchgeführt werden darf oder nicht. Auf jeden Fall ist abzusehen, dass eine Impfung irgendwann möglich sein wird.  

Um den Status „Seuchenfrei“ zu erlangen muss eine Impfung 28 Tage vor dem Tag erfolgen, an dem man diesen Status erlangen möchte, sonst bekommt man vom Landkreis bzw. vom Tierarzt keine Bescheinigung darüber. um an einer Ausstellung teilzunehmen – so wird es wahrscheinlich in der EU Verordnung lauten. Das Deutsche Recht befindet sich derzeit im Stadium der Anpassung an das EU Recht. 

In der Vergangenheit hat es in der EU und vor allem auch in Drittländern diverse Impfversuche gegeben die mehr oder positiv verlaufen sind aber nicht durch EU Recht gedeckt waren. 10 Drittländer positionieren sich derzeit, aus unterschiedlichen Gründen, gegen eine Impfung und gegen einen Import von Tieren bzw. Impfsoffen. Andere Länder positionieren sich überhaupt nicht. Diese Tatsache macht die Hoffnung auf eine Ausmerzung dieser Krankheit denkbar schwer. 

Ein Alleingang der BRD ist nur möglich durch eine Klage vor der Weltgesundheitsorganisation – WHO in Genf. Deren Ausgang ist allerdings fraglich. 

Herr Dr. Voss von der Firma Lohmann-Breders in Cuxhaven, einem der größten Impfstoffhersteller weltweit und zugehörig zur PHW Guppe in Rechterfeld bei Vechta, zu der auch Wiesenhof gehört berichtete von der Problematik der Impfstoffherstellung und Verbreitung. Seinem Bericht war zu entnehmen, dass es Länder gibt, die mit geschmuggelten oder illegal hergestellten Impfstoffen impfen, was aber weltweit keine Anerkennung findet. Er bezeichnete als eine sehr wichtige Aufgabe, Vertrauen aufzubauen in die Wirksamkeit von Impfstoffen als Teil der Bekämpfung dieser Seuche. Die Firma Lohmann, und auch andere aus der Branche, arbeiten an einem effektiven und bezahlbaren Monitoring zur Bekämpfung dieser Seuche, mit Null-Toleranz gegenüber HPAI. 

Im Anschluss daran berichtete Herr Oberländer von der Firma  MSD-Intervet  Tiergesundheit, einem namhaften Hersteller von Tierartzeneimitteln über Impfpraktiken in Ländern außerhalb der BRD. Hier wird z. Tl. Alle 4 Wochen der komplette Bestand geimpft und zwar mit bestandsspezifischen Impfstoffen, die nirgendwo zugelassen sind. Über die Kosten solcher Praktiken ist nichts bekannt. 

Sollte es irgendwann einen Impfstoff geben, so Oberländer, dann wird dieser nicht kompatibel sein mit anderen Medikamenten/Impfstoffen und wird nur seine volle Wirkung ausbreiten können, wenn auch die Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Außerdem spielen Früherkennung, Recht + Gesetz, ausreichende Impfstoffproduktion, die Tierart, die Tierzahl, das Impfprogramm sowie die Anpassung des Impfstoffs an die betreffenden Virenstämme, eine entscheidende Rolle. 

Von der Tierärztlichen Hochschule war Frau Prof. Dr. Silke Rautenschlein in die Veranstaltung gekommen. Sie leitet an der Tiho die Klinik für Geflügel und ist Fachtierärztin für Mikrobiologie. Zunächst bekamen wir von ihr den Hinweis, dass es im Moment problematisch erscheint, Eintagsküken zu impfen, da bei denen das Immunsystem erst in der 4. bis 6. Woche voll ausgebildet ist. Außerdem ist es dringend erforderlich, dass die zu impfenden Tiere kerngesund sind und nicht mit anderen Krankheiten befallen sind, damit das Immunsystem voll funktionsfähig ist. 

Falscher (nicht zugelassener oder importierter Impfstoff bzw. nicht völlig gesunde Tiere zum Zeitpunkt einer Impfung) führt zu Schäden am Immunsystem was entsprechende Krankheiten zur Folge haben wird. Lebendimpfstoffe währen zwar hoch wirksam sind aber nicht zulässig, weil sich dadurch das Zoonoserisiko (Übertragbarkeit vom Tier auf den Menschen) erheblich erhöhen würde. Es soll in Zukunft für uns Rassegeflügelzüchter die Möglichkeit geben, seinen/ihren Bestand frei impfen zu lassen. Über den Zeitpunkt des Beginns dieser Möglichkeit konnte sie keine Auskunft geben. Die „Freiimpfung“ muss 72 Stunden vor Beginn der Ausstellung erfolgen. Ein „Freitesten“ würde pro Tier oder bei Kleinbeständen pro Bestand 30,00 Euro kosten. Über die Kosten einer eventuell erlaubten Impfung war nur hinter vorgehaltener Hand in Höhe von 2,00 Euro pro Tier die Rede. Wie hoch diese dann wirklich werden, muss abgewartet werden. 

Zum Schluss dieser hochinteressanten Veranstaltung konnte von allen Referenten folgendes Ergebnis zusammengefast werden: „Die Vogelgrippe oder auch Aviäre Influenza, wird nicht auslöschbar sein sondern bei entsprechender Bekämpfung durch Impfung und funktionierende Biosicherheitsmaßnahmen eindämmbar“. 

Das Schlusswort sprach Herr Prof. Rudolf Preisinger von der Fa. Lohmann, der in der Vergangenheit einige Jahre in den USA gearbeitet hat. Er berichtete von einem Großversuch in den USA bei dem sich in einem Großbetrieb 1,5 Mio Legehennen mit dem Vogelgrippevirus infiziert hatten. Die Tiere wurden weder einer medizinischen Behandlung noch einer Impfung unterzogen. Ganze 15 Stück dieses Bestandes überlebten die Seuche, und diese haben danach nie ihre volle Leistungskraft erlangt. 

„Dieser Versuch hat gezeigt, dass sich Hühner im Gegensatz zu manchen Säugetieren und auch Menschen, nicht selbst immunisieren können“, so Preisinger zum Schluss seiner Ausführungen. 

Ich will mit diesem Bericht auf keinen Fall zusätzliche Unsicherheit verbreiten, sondern die Rassegeflügelzüchter auf den neuesten Stand der Entwicklung im Bereich Vogelgrippe halten. Vor allem möchte ich damit erreichen, dass endlich mal die Gerüchte aufhören die ohne Unterbrechung durch die Sozialen Medien verbreitet werden. Wir können aus meinem Bericht entnehmen, dass dieses Thema noch mit unheimlich vielen Fragezeichen behaftet ist. Ich glaube nicht, dass wir eine Möglichkeit haben, diese Seuche in den nächsten Jahren schadlos zu überstehen. Vielleicht wird dem einen oder anderen jetzt auch klar, warum es auf großen Ausstellungen derzeit und vermutlich auch im kommenden Jahr, kein Geflügel geben darf. Heinrich Schierholz,  LV Hannover

Nachtrag:

Inzwischen konnte man aus dem Medien folgende Informationen entnehmen. Man sollte dabei beachten, dass es in dieser Information nur um die Impferlaubnis geht nicht aber um einen Impfstoff. 

Europäische Kommission genehmigt Impfung gegen Vogelgrippe

NACHRICHTENGEFLÜGELJEAN LAMERS22 FEB. 2023 UM 15:36 UHR

Die Europäische Kommission wird ab dem 12. März die Impfung gegen die Vogelgrippe erlauben. Dies wurde von der EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, bekannt gegeben. Zuvor muss jedoch ein Impfstoff genehmigt werden.

Die+Europäische+Kommission+genehmigt+die+Impfung+gegen+die+Vogelgrippe. Henk Riswick

Durch die Zulassung der Impfung gegen die Vogelgrippe , harmonisiert die Europäische Kommission die Regeln für die Impfung von Tieren gegen die schwersten Tierkrankheiten. Auch die Impfung gegen z.B. die Newcastle-Krankheit bei Geflügel oder die klassische Schweinepest bei Schweinen wird nach denselben Regeln zugelassen.

Im Zusammenhang mit der Vogelgrippe werden besondere Impfvorschriften eingeführt, wenn die Impfung als Maßnahme zur Kontrolle oder Prävention der Krankheit eingesetzt wird. Dadurch können Tiere und Produkte sicher aus Betrieben und Gebieten transportiert werden, in denen die Impfung stattgefunden hat.

Liste der Prioritäten

„Angesichts des schwersten Ausbruchs in der jüngsten Geschichte der Europäischen Union steht der Kampf gegen die Vogelgrippe ganz oben auf unserer Prioritätenliste“, sagte Kyriakides. „Diese Epidemien verursachen massive Schäden in diesem Agrarsektor und behindern den Handel. Die neuen Regeln werden die Verwendung von Impfungen zur Verhinderung oder Kontrolle der Ausbreitung der Seuche harmonisieren und Bedingungen festlegen, um die Verbringung geimpfter Tiere und ihrer Produkte zu ermöglichen.

Die neuen Vorschriften entsprechen den internationalen Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit und berücksichtigen neue verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrungen mit der Anwendung der bestehenden EU-Vorschriften.

Bedingungen

Die neuen Vorschriften werden im Amtsblatt veröffentlicht und treten am 12. März in Kraft. Eine der Bedingungen für die Impfung ist zum Beispiel, dass kein Lebendimpfstoff gegen die Vogelgrippe verwendet werden darf.

Wenn die Impfung als Notimpfung eingesetzt wird, d. h. um die Ansteckung eines Tierbestands zu verhindern, wenn in dem Gebiet eine Vogelgrippe-Infektion auftritt, müssen alle zwei Wochen Proben genommen werden. Die Anzahl der Proben muss groß genug sein, um eine Infektion mit dem Feldvirus der Vogelgrippe nachzuweisen, wenn weniger als 5 % der Tiere infiziert sind. Dieser muss dann eine Zuverlässigkeit von 95 % aufweisen.

Auch für die präventive Impfung gegen die Vogelgrippe gelten eine Reihe von Anforderungen. Zunächst muss eine repräsentative Probe von Vögeln, die innerhalb einer Woche verendet sind, entnommen und auf das Vogelgrippe-Feldvirus getestet werden.

Große Probe erforderlich

Darüber hinaus muss es alle 30 Tage eine aktive Kontrolle durch einen Tierarzt geben, um zu zeigen, ob eine Infektion mit dem Feldvirus vorliegt. Dieser Tierarzt inspiziert die Produktions- und Gesundheitsdaten und die Tiere. Auch hier muss eine repräsentative Stichprobe gezogen werden, die mit 95%iger Sicherheit nachweisen kann, dass weniger als 5% der Tiere mit dem Wildvirus der Vogelgrippe infiziert sein könnten. Bei 20 000 Hühnern müssen z. B. 377 Tiere aus der Stichprobe entnommen werden. Bei 10 000 Tieren ist es mit 370 Tieren nicht viel weniger.

Das Risiko, dass sich ein Feldvirus trotz der Impfung ausbreitet, muss also gering sein, sonst werden die geimpften Tiere trotzdem geschlachtet. Die derzeit u. a. in den Niederlanden und Frankreich laufenden Impfversuche müssen daher zeigen, dass die Impfung vor der subkutanen Ausbreitung des Feldvirus schützt. Dies wird eine der Voraussetzungen für die Zulassung eines Impfstoffs sein. Impfstoffe müssen daher auch vom Feldvirus unterschieden werden können.